Warum das Beauftragten-Portal

Hier finden sie Inhalte und Informationen über

  • die Anforderungen an die Fachkunde der einzelnen Beauftragten,
  • die Zuständigkeit für die Bestellung/Ernennung sowie
  • gesetzliche Pflichten zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/ Wiederholungen - Fristen.

Eine fachliche Aus- und Weiterbildung für Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen ist für Unternehmen und Organisationen existentiell und unabdingbar. Warum?

Betriebsbeauftragte und Fachkundige Personen unterstützen das Unternehmen bei den gesetzlichen vorgegebenen, eigenverantwortlichen Überwachungsaufgaben.

Die Überwachungsfunktion erfordert Zuverlässigkeit und Sachkunde hinsichtlich
  • der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben,
  • dem Einwirken auf Einführung umweltfreundlicher Techniken sowie
  • Ihrer Berichtsfunktion gegenüber der Geschäftsleitung.
Die Übertragung von Unternehmerpflichten auf verantwortliche Personen bei einer Verletzung der Organisationspflicht hat rechtliche Konsequenzen u.a. aus dem
  • BGB (§ 823 Schadensersatz, § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen) und dem
  • StGB (§ 14 Handeln für einen anderen)