Laserschutzbeauftragter

Rechtliche und sonstige Grundlagen

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV); Stand: 18.10.2017
  • DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen", div. Beiblätter; Stand: 07/2015
  • Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (DGUV-V 11); Stand: 01/1997

Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten

  • Sachkundige, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben haben und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet sind, um notwendige Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen zu können (§ 6 DGUV-V 11).

Wer ernennt/bestellt den BA?

  • Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen (§ 6 DGUV-V 11). Weist der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nach, dass er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht, ist o.g. Bestellung hinfällig. Lasereinrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 DGUV-V 11 sind Geräte, Anlagen oder Versuchsaufbauten, mit denen Laserstrahlung erzeugt, übertragen oder angewendet wird.

Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen - Fristen

(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)

  • Teilnahme an anerkannten Kursen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (DGUV-V 11) für nichtmedizinische Anwendungen zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft.
  • Die Kursdauer sollte nach DGUV-V 11 Anhang 3 aber mindestens einen Tag betragen und sich generell in folgende Themenbereiche aufteilen (Zeitanteile in Klammern):
    • Theorie (1/3)
    • praktische Anwendung (1/3)
    • Lasersicherheit (1/3)
  • Der Seminarblock "Lasersicherheit" sollte mindestens 6 Lehreinheiten zu je 45 min Dauer umfassen.In keinem Fall sollten hier 4 Lehreinheiten unterschritten werden (DGUV-V 11 Anhang 3).

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